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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Mitglied zieht um: Darf es fristlos kündigen?

    | Ein Vereinsaustritt ist nicht nur mit der satzungsmäßigen Frist möglich. Gibt es schwerwiegende Gründe, kann auch eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft rechtswirksam sein. |

     

    Frage: Ein Mitglied unseres Vereins weigert sich, die monatlichen Beiträge weiterzuzahlen, weil es wegen eines Umzugs nicht mehr am Training teilnehmen möchte/kann. Der neue Wohnsitz ist 40 km vom Vereinssitz entfernt. Hat es hier tatsächlich das Recht zur sofortigen Kündigung? Sonst wäre ein Austritt erst zum Jahresende möglich.

     

    Antwort: Grundsätzlich hat ein Mitglied ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es kann dann seine Mitgliedschaft sofort ‒ also ohne Rücksicht auf die satzungsmäßige Frist ‒ beenden.