02.08.2019 · Nachricht · Rechtsformwahl
„gUG (haftungsbeschränkt)“ ist kein zulässiger Namenszusatz
Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist keine zulässige Rechtsformangabe einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH). Das hat das OLG Karlsruhe entschieden und damit dem Registergericht Recht gegeben, das die Eintragung einer UG mit dieser Abkürzung abgelehnt hatte.
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