Ein eingetragener Verein kann sich an einer Verschmelzung nur beteiligen, wenn die Satzung dem nicht entgegensteht. Das regelt § 99 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die Pflichtklausel für den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vermögensanfall ist hier aber ohne Belang. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt.
Ein Punktabzug als Verbandsstrafe ist in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen. Mit dieser Begründung hat das LG Frankfurt a.
Überprüft ein staatliches Gericht eine Vereinsstrafe, beschränkt sich das darauf, ob es für die Strafe eine Satzungsgrundlage gab, das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet und die Tatsachenermittlung ...
An die Verhängung von Vereinsstrafen müssen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden wie bei Strafprozessen vor staatlichen Gerichten. Insbesondere gibt es keine Unschuldsvermutung. Das hat das KG Berlin im Fall einer Dopingstrafe für einen Pferdetrainer klargestellt.
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Ist ein Verein aus dem Vereinsregister gelöscht, kann es vorkommen, dass nachträglich noch Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind. Für diese Nachtragsliquidation bedarf es des Antrags eines Beteiligten, der ein berechtigtes Interesse hat. Das sind nach Auffassung des OLG Saarbrücken vor allem ehemalige Mitglieder, Liquidatoren oder Gläubiger des Vereins.