Nach § 14 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) wird Mitgliedern eines Schießsportvereins grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenschein) erteilt, wenn der Verein einem anerkannten Schießsportverband angehört. Ist die Satzung des Vereins aber nicht rechtswirksam, entfällt auch die Begründung für die waffenrechtliche Erlaubnis. Die Mitgliedschaft in dem Verband muss nämlich fortlaufend bestehen und nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Waffenerlaubnis, entschied das Verwaltungsgericht (VG) ...
Das Registergericht kann ein Eintragungsverfahren aus wichtigem Grund aussetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Eintragung von einem Rechtsverhältnis – z. B. der Wirksamkeit der Beschlüsse der ...
Damit der Vorstand Entscheidungen nicht blockieren kann, indem er keine Mitgliederversammlung einberuft, sieht § 37 BGB die Berufung auf Verlangen einer Minderheit vor. Dazu müssen zehn Prozent der Mitglieder ...
Der Rechtsbeistand eines Mitglieds muss nicht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung zugelassen werden. Das entschied das OLG Brandenburg im Fall eines Kleingartenverein-Dachverbands, dessen Mitgliederversammlung über den Ausschluss eines Mitglieds zu entscheiden hatte.
Satzungen unterscheiden vielfach nach Mitgliedschaftsarten. Welche Art von Mitgliedschaft ein Mitglied hat, entscheidet sich regelmäßig mit dem Beitritt. Der Verein kann das nicht ohne Weiteres ändern.
Das Recht auf Herausgabe der Mitgliederliste hat die Rechtsprechung
bisher vor allem für den Fall des Minderheitenbegehrens bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat dieses Herausgaberecht jetzt grundsätzlich auf die ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
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Die Bestellung eines Notvorstands nach § 29 BGB ist eine Sonderregelung, die von der Rechtsprechung eng ausgelegt wird. Ein Fall vor dem KG Berlin zeigt die Anforderungen an die Bestellung.