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  • 30.09.2026 · Nachricht · Mitgliederversammlung

    Minderheitenbegehren auch im Insolvenzverfahren möglich

    Die Einberufung der Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit ist auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich. Für die Herausgabe der Mitgliederliste kommt grundsätzlich weiterhin der Verein, vertreten durch den Vorstand, als Anspruchsgegner in Betracht. Der Verein kann trotz des Insolvenzverfahrens auf Herausgabe verklagt werden.