· Fachbeitrag · Praxisfall
Nutzung von Vereinsanlagen als Mitgliederrecht
Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt oft Rechte mit sich, die sich aus dessen satzungsmäßiger Tätigkeit ergeben. Diese Rechte können nicht ohne Weiteres entzogen werden.
Frage: Ich habe bei unserem Wassersportverein seit vielen Jahren einen Lagerplatz für mein Kanu im Bootshaus des Vereins. Nun will der Verein mir den Platz kündigen, weil ich das Boot selten nutze und der Platz für aktivere Mitglieder gebraucht wird. Die Satzung regelt hierzu nichts. Lediglich in der Beitragsordnung steht, dass die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft bzw. den Bootsstand einen Monat zum Halbjahresende beträgt.
Antwort: Ist der Lagerplatz nicht per Mietvertrag individuell vereinbart, handelt es sich in der Regel um ein Mitgliedschaftsrecht. Er kann dann nicht per ordentlicher Kündigung durch den Verein entzogen werden.
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