Ablösezahlungen (Transferentschädigung), die beim Vereinswechsel eines Fußball-Lizenzspielers gezahlt werden, sind Anschaffungskosten für das immaterielle Wirtschaftsgut „exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler“ (Spielerlaubnis). Sie müssen deswegen bilanziell aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden, können also nicht sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch für Handgelder, die beim Transfer an den Spieler gezahlt werden. Das hat der BFH klargestellt.
Gründen Vereine Wirtschaftsbetriebe in Tochtergesellschaften aus, kann das umsatzsteuerliche Folgen haben, wenn der Verein die Tochter eigene Anlagen unentgeltlich nutzen lässt. Es kann dann eine unentgeltliche ...
„Steuerschock für Sportvereine“. Mit dieser Headline zur jüngsten
BFH-Entscheidung zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen hat
t-online „am Tor vorbeigeschossen“. Denn es ist durch die Rechtsprechung ...
Gemeinnützige Vereine haben oft nur geringe umsatzsteuerpflichtige Umsätze, weil die Haupteinnahmen im nichtunternehmerischen Bereich liegen und Zweckbetriebseinnahmen vielfach umsatzsteuerfrei sind. Je nach Höhe der Umsätze greift dann die Kleinunternehmerregelung oder die Möglichkeit der Vorsteuerpauschalierung. Für beide Verfahren gelten seit 2025 bzw. 2026 neue Höchstgrenzen. VB wirft einen Blick auf die Vorsteuerpauschalierung und die Frage, wann sich ein Wechsel lohnt.
Während bei steuerbegünstigten Körperschaften die vermögensverwaltenden Tätigkeiten ertragsteuerfrei sind, unterliegen sie bei nicht gemeinnützigen Körperschaften zwar der Körperschaftsteuer, aber nicht
immer ...
§ 4 Nr. 29 UStG befreit Leistungen einer Mitgliederorganisation an ihre Mitglieder, die nicht vorsteuerabzugsfähig sind, unter bestimmen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer. Zweck der Regelung ist, die Mitglieder – ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Mit dem FG Niedersachsen hat sich erneut ein Finanzgericht mit der
Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe beschäftigt. Das Urteil ist deshalb besonders interessant, weil es sich grundlegend mit der Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG beschäftigt und der engen Auslegung des BFH widerspricht. Insbesondere geht das FG auch auf die jüngste Ergänzung der Regelung durch das Wachstumschancengesetz 2024 ein.