04.05.2026 · Nachricht · Zeitnahe Mittelverwendung
BFH: Gegen eine Fristsetzung zur Mittelverwendung kann der Verein nicht klagen
Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen. Gegen diesen Bescheid kann der Verein nicht klagen, entschied jetzt der BFH. Erst wenn das Finanzamt deswegen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat die Körperschaft eine Rechtsschutzmöglichkeit durch Klage.
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