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  • 29.04.2026 · Nachricht · Bilanz

    BFH: Handgeldzahlungen bei Spielertransfer mit Ablöse sind aktivierungspflichtige „Anschaffungskosten“

    Ablösezahlungen (Transferentschädigung), die beim Vereinswechsel eines Fußball-Lizenzspielers gezahlt werden, sind Anschaffungskosten für das immaterielle Wirtschaftsgut „exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler“ (Spielerlaubnis). Sie müssen deswegen bilanziell aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden, können also nicht sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch für Handgelder, die beim Transfer an den Spieler gezahlt werden. Das hat der BFH klargestellt.