Nach § 52 Abs. 1 S. 2 AO liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, „wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, z. B. bei Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann“. Das BMF hat jetzt dazu Stellung genommen, welche Schlussfolgerungen Betriebskindergärten daraus ziehen müssen, wenn sie gemeinnützig sein wollen.
Haben die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die in § 58 AO genannt sind, gemeinnützigkeitsrechtlich eine Sonderstellung? Diese Frage stellt sich aktuell, weil mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen ein neuer ...
Dass gemeinnützige Körperschaften ihre Tätigkeit vorübergehend oder teilweise einstellen, kommt gerade bei kleinen Einrichtungen gar nicht so selten vor. Das kann zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.
In Einzelsportarten ergibt sich bei Vereinen oft der Wunsch und auch die Gelegenheit, besonders talentierte Mitglieder finanziell zu unterstützen. Das lässt sich durchaus gemeinnützigkeitskonform gestalten.
Wird eine gemeinnützige Körperschaft liquidiert, endet nach bisheriger Auffassung der Rechtsprechung die Gemeinnützigkeit schon mit Beginn der Liquidation und nicht erst mit dem endgültigen Erlöschen.
Das Finanzministerium (FinMin) Sachsen-Anhalt hat eine Verwaltungsanweisung zu Rücklagen und Vermögensbildung bei steuerbegünstigten Körperschaften erlassen. Diese wiederholt die Vorgaben aus dem AEAO
(zu § 62 AO) ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Verluste bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ein Thema, das gemeinnützige Einrichtungen immer wieder beschäftigt. Meist steht dabei der mögliche Verlust der Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Deshalb befasst sich Teil 2 der VB-Beitragsreihe mit der Frage, wann Verluste
ausnahmsweise unschädlich für die Gemeinnützigkeit sind.