· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Der Entzug der Gemeinnützigkeit (Teil 1): Die rechtlichen Grundlagen
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den gesetzlichen Regelungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit befasst. VB nimmt das zum Anlass, das Thema im Detail darzustellen. Im ersten Teil geht es um die rechtlichen Grundlagen des Entzugs der Gemeinnützigkeit.
Diese Verstöße können zum Gemeinnützigkeitsentzug führen
Das Gemeinnützigkeitsrecht unterscheidet hinsichtlich der erforderlichen Vermögensbindung zwischen den Anforderungen an die Satzung und den Anforderungen an die „tatsächliche Geschäftsführung“. Entsprechend werden auch Verstöße unterschiedlich behandelt. Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen ergeben sich folgende Fälle, in denen die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann.
Art des Verstoßes | Rechtliche Folgen | |
gegen satzungs- mäßige Vermögensbindung |
| Satzung genießt Vertrauensschutz; Finanzamt muss ausreichende Frist zur Änderung geben |
| Satzung gilt als von vornherein nicht aus- reichend; Nachversteuerung über zehn Jahre | |
bei tatsächlicher Geschäftsführung |
| Nachversteuerung über zehn Jahre |
| Entzug der Gemeinnützigkeit nur für das betreffende Jahr | |
| Kein Entzug der Gemeinnützigkeit |
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