· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Verluste im steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb (Teil 2): Nicht immer gemeinnützigkeitsschädlich
| Verluste bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ein Thema, das gemeinnützige Einrichtungen immer wieder beschäftigt. Meist steht dabei der mögliche Verlust der Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Deshalb befasst sich Teil 2 der VB-Beitragsreihe mit der Frage, wann Verluste ausnahmsweise unschädlich für die Gemeinnützigkeit sind. |
Verluste sind in Grenzen tolerabel
Wie im ersten Teil des Beitrags gezeigt sind Verluste in Mittelbeschaffungsbetrieben grundsätzlich gemeinnützigkeitsschädlich. Das kann aber nicht in allen Fällen gelten. Der wichtigste Grund dafür ist, dass jede wirtschaftliche Betätigung auch wirtschaftliche Risiken enthält, die im Vorhinein nicht ausgeschlossen werden können. Allein darauf abzustellen, dass es im Ergebnis zu Verlusten kam, geht daher an der betriebswirtschaftlichen Realität vorbei.
Das entspricht auch der Ansicht der Finanzverwaltung. Da steuerbegünstigte Körperschaften steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe regelmäßig nur unterhalten, um zusätzliche Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zu beschaffen, müssen Verluste in bestimmten Umfang toleriert werden (AEAO, Ziff. 8 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO).
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