· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Steueränderungsgesetz: Bundesregierung plant viele Änderungen für gemeinnützige Vereine
| Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Dieser enthält auch eine Reihe von Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Weil die allesamt schon zum 01.01.2026 in Kraft treten sollen, macht Sie VB mit den Neuerungen jetzt schon vertraut. |
Übersicht über die geplanten Änderungen
Die Änderungen sind die umfassendsten seit 2020. Im Einzelnen vorgesehen sind
- 1. die Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 S. 1 AO),
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