Das BMF hat (jetzt offiziell) am 18.08.2026 den Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Im Gegensatz zur – an die Presse durchgestochenen – ersten inoffiziellen Fassung fehlen im offiziellen Referentenentwurf Regelungen, wonach Freibetrag und Tarifermäßigungen für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben entfallen sollen. Den Entwurf finden Sie auf iww.de/ssp → Abruf-Nr. 255549 ).
Übertragen Sie im Rahmen der Beendigung der Zugewinngemeinschaft eine Immobilie, kann dies ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG – und entsprechende Steuerfolgen auslösen. Das gilt grundsätzlich auch ...
Der BFH muss klären, ob der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) auch auf das sogenannte Nestmodell anwendbar ist. Beim Nestmodell bleiben die Kinder in einer festen Wohnung, während sich die ...
Leistungen aus öffentlichen Mitteln für die Betreuung von Pflegekindern in einer familienanalogen Wohngruppe sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung i. S. v. § 3 Nr. 11 EStG, wenn die Betreuungsperson zur Einhaltung des Betreuungsschlüssels pädagogische Fachkräfte anstellen muss und die Vergütungsstruktur die Erzielung nicht unerheblicher Gewinne ermöglicht. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Letztlich entscheiden wird aber der BFH.
Die pauschale Beihilfe zur Krankenversicherung, die ein Beamter von seinem Dienstherrn bekommt, mindert bei ihm den Sonderausgabenabzug der
Krankenversicherungsbeiträge. Diese Auffassung vertritt das FG ...
Beim BFH ist unter dem Az. III R 17/26 ein neuer Musterprozess anhängig, in dem es um die Frage geht, ob der Grundfreibetrag 2023 verfassungswidrig zu niedrig war.
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Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung i. S. v. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, weil sie kürzer als ein Jahr dauert. Das hat der BFH entschieden. Eltern können deshalb auch für Kinder, die die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert haben, weiter Anspruch auf Kindergeld haben.