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  • · Fachbeitrag · Private Altersvorsorge

    Das neue Altersvorsorgedepot (Teil 2): Der systematische Vergleich zur Riester-Rente

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Ab dem 01.01.2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge. Es soll durch mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und geänderte Förderregelungen überzeugen. SSP hat Ihnen die neuen Regelungen in der Juli-Ausgabe vorgestellt. Der nachfolgende Beitrag schließt die kleine Beitragsserie ab. Sie profitieren von einer Gegenüberstellung der beiden Förderungen und erfahren, für wen welche Förderart besser ist.

    Der Systemvergleich im Überblick

    Mit dem Altersvorsorgedepot schafft der Gesetzgeber kein völlig neues Fördersystem. Vielmehr baut das neue Modell auf verschiedenen Grundprinzipien der Riester-Förderung auf und entwickelt diese weiter. In der Übersicht sind die wichtigsten Merkmale gegenübergestellt.

     

    Merkmal
    Riester-Rente
    Altersvorsorgedepot

    Neuabschluss möglich

    Bis 31.12.2026

    Ab 01.01.2027

    Förderberechtigte

    Vor allem rentenversicherungspflichtige Personen sowie mittelbar Förderberechtigte

    Deutlich erweiterter Personenkreis, insbesondere auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

    Staatliche Förderung

    Zulagen und Sonderausgabenabzug

    Zulagen und Sonderausgabenabzug

    Grundzulage

    175 Euro jährlich

    Bis zu 540 Euro jährlich

    Kinderzulage

    185 Euro bzw. 300 Euro je Kind

    Bis zu 300 Euro je Kind

    Erforderlicher Eigenbeitrag für die volle Förderung

    Grundsätzlich 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 Euro)

    Förderung unmittelbar abhängig von den tatsächlich geleisteten Beiträgen bei jährlicher Einzahlung von mindestens 120 Euro

    Förderfähige Eigenbeiträge

    Bis 2.100 Euro einschl. Zulagen

    Bis 1.800 Euro zzgl. Zulagen

    Maximale Eigenbeiträge

    Durch Vertragsgestaltung begrenzt

    Bis 6.840 Euro jährlich

    Kapitalanlage

    Durch Beitragsgarantie eingeschränkt

    Starke Kapitalmarktorientierung mit Fonds- und ETF-Anlagen

    Beitragsgarantie

    Ja

    Regelmäßig nein

    Renditechancen

    Eher begrenzt

    Höher

    Wertschwankungen

    Geringes Risiko

    Höheres Risiko

    Besteuerung der geförderten Leistungen

    Volle nachgelagerte Besteuerung

    Volle nachgelagerte Besteuerung

    Besteuerung ungeförderter Beiträge

    Regelmäßig keine praktische Bedeutung

    Grundsätzlich nur Besteuerung mit dem Ertragsanteil