· Fachbeitrag · Werbungskosten
Beruflich veranlasster Umzug: So kommen Sie zum maximalen Werbungskostenabzug
Ein beruflich veranlasster Umzug kann sich steuerlich erheblich auszahlen. Sie können die Kosten entweder als Werbungskosten geltend machen oder sich diese vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten lassen. Besonders interessant ist dabei eine Gestaltungsmöglichkeit, die in der Praxis häufig übersehen wird: Hat innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre bereits ein beruflich veranlasster Umzug stattgefunden, erhöht sich die Umzugskostenpauschale um 50 Prozent. SSP liefert die Details.
Die berufliche Veranlassung als Abzugsvoraussetzung
Damit Sie Umzugskosten steuerlich geltend machen können, muss der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein. Maßgeblich ist also, dass der Anlass für den Wohnungswechsel im Arbeitsverhältnis liegt.
Erhebliche Fahrzeitverkürzung gefordert
In der Praxis liegt eine berufliche Veranlassung insbesondere dann vor, wenn sich durch den Umzug der tägliche Arbeitsweg erheblich verkürzt. Diese erhebliche Fahrzeitverkürzung liegt vor, wenn sich die tägliche Fahrzeit für Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine Stunde reduziert, also um mindestens 30 Minuten je Fahrt (BFH, Urteil vom 16.10.1992, Az. VI R 132/88, Abruf-Nr. 191215). Außerdem muss die nach dem Umzug verbleibende Fahrzeit als „normal“ anzusehen sein (BFH, Urteil vom 06.11.1986, Az. VI R 106/85).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig