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  • 06.08.2026 · Fachbeitrag · Lehrvideo 102

    Arbeitszimmer und betrieblich genutzte Räume: So optimieren Unternehmer den Betriebsausgabenabzug

    Viele Unternehmer erledigen ihre Büroarbeiten zumindest teilweise von zu Hause. Dann stellt sich die Frage, ob sie anteilige Kosten für Miete, Gebäudeabschreibung, Strom oder Heizung als Betriebsausgaben absetzen können. Die meisten denken dabei sofort ans häusliche Arbeitszimmer. Genau das ist oft bereits der erste Fehler. Denn bevor über den Betriebsausgabenabzug gesprochen werden kann, muss zunächst geklärt werden, welche Art von Raum überhaupt vorliegt. Davon hängt nämlich ab, ob die Aufwendungen vollständig, nur eingeschränkt oder gar nicht abzugsfähig sind. Genau um diese Unterscheidung dreht sich Lehrvideo 102.