Im Zusammenhang mit steuerlichen Privilegien für Stifter werden immer wieder neue Ideen entwickelt. Ein Beispiel ist der in verschiedenen Variationen auftauchende Ansatz, die Dotation in eine gemeinnützige Stiftung über Darlehensgestaltungen mit der Investition in ein Kapitalanlageprodukt zu verbinden. Das Ganze wird über verschiedene Kapitalmarkt-Vertriebswege mit entsprechenden Prospekten auf den Markt gebracht.
Wer seine Verwandtschaft enterbt und sein Vermögen gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen will, muss diese auch klar bezeichnen. Der Zusatz „etc.“ führt dabei dazu, dass kein Erbe hinreichen genau bestimmt ...
Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Karnevalswoche eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen, ...
Mit Urteil vom 22.4.15 (XI R 10/14) hat der BFH seine strengen Kriterien zur Abgrenzung zwischen echtem und unechtem Zuschuss bestätigt. Werden Leistungen (hier Arbeitsmarktförderung) mit öffentlichen Geldern finanziert, unterliegen sie der Umsatzsteuer, wenn sie derart mit den Zahlungen verknüpft sind, dass sie sich auf die Erlangung der Zahlung richten. Für die Annahme eines Leistungsaustauschs ist ohne Bedeutung, ob der (gemeinnützige) Unternehmer damit auch einen seiner Satzungszwecke verwirklicht.
Bei den politisch wie wirtschaftlich zunehmenden Problemen sind Stiftungsverantwortliche gut beraten, zumindest einen Teil der Gewinne der vergangenen Jahre, meist erzielt durch eher spekulative Geldanlagen, zu ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Das deutsche Stiftungszivilrecht gibt bei der Satzungsgestaltung einen erheblichen Spielraum (§ 81 BGB), um die Nachhaltigkeit und zukünftige Flexibilität der Stiftung zu sichern. Da liegt die große Gestaltungsaufgabe für den Berater. Mein Lieblings-Merksatz dazu macht deutlich, wie weit für eine Stiftung in die Zukunft zu blicken und wie wenig an aktuellen Gedanken festzuhalten ist: „Der klügste Mensch, der heute lebt, weiß weniger darüber, was für die Stiftung in 100 Jahren richtig ist, als der ...