Erläuterungen, wie man eine Stiftung errichtet, findet man recht häufig . Erläuterungen dazu, wie eine Stiftung nach ihrer Anerkennung beratend begleitet werden kann, finden sich seltener. Die Autoren betrachten 10 wichtige Fragen aus diesem Beratungssegment. Hier die Fragen 9 bis 10.
Am 13. und 14.11.15 findet im Novotel in Würzburg der DVEV-Stiftungstag 2015 statt. Die Vorträge behandeln ein breites Themenspektrum von Rechts- über Steuerrechtsthemen bis hin zu Stiftungsmarketing und Verwaltung ...
§ 18 Abs. 3 SchulG LSA sieht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise vor, dass die Gewährung von Finanzhilfen für Ersatzschulen an den Nachweis der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit geknüpft wird (OVG ...
Die Schülerbeförderung durch einen privat-rechtlich organisierten Schulträger ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Etwas anders gilt nur, wenn für den Schulträger eine gesetzliche Beförderungspflicht besteht.
Mit zwei Beschlüssen vom 11.12.13 ( XI R 17/11 und XI R 38/12) hatte der BFH dem EuGH Fragen zum Vorsteuerabzug einer sogenannten Führungsholding und zur Organschaft vorgelegt. Zur umsatzsteuerlichen Organschaft hat ...
Erläuterungen, wie man eine Stiftung errichtet, findet man nicht ganz selten. Erläuterungen dazu, wie eine Stiftung nach ihrer Anerkennung beratend begleitet werden kann, finden sich seltener. Die Autoren betrachten ...
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Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 23.6.15 (1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11, Abruf-Nr. 145009 und 145100 ) entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt z.B. zur Anwendung, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden ist. Der Ersatzmaßstab des § 8 Abs. 2 GrEStG führt nach Auffassung des Gerichts zu einer erheblichen und sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung.