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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    CDU/CSU-Fraktion: Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“

    | Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen. Dazu hat sie das Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ veröffentlicht (Abruf-Nr. 216353 ). |

     

    Im Mittelpunkt der Initiative für ein „Ehrenamtsgesetz 2021“ stehen u. a.:

    • Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr
    • Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr
    • Keine Schlechterstellung von ehrenamtlich tätigen Personen, die gleichzeitig hauptamtliche Mitarbeiter derselben gemeinnützigen Organisation sind
    • Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte
    • Anerkennung als „unmittelbare Zweckverwirklichung“ bei satzungsgemäßer Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zwecks durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft
    • Anpassung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro pro Jahr
    • Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren
    • Neuregelung zur Mittelweitergabe von gemeinnützigen Körperschaften an andere gemeinnützige Körperschaften
    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 142 | ID 46664052