26.03.2026 · Nachricht · Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Keine Änderung der begünstigten Tätigkeiten durch das Steueränderungsgesetz 2025
| Das Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat seine Broschüre „Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nr. 26/26a EStG“ aktualisiert. Es hat insbesondere klargestellt, dass die Wortlautänderung von § 3 Nr. 26 S. 1 und Nr. 26a S. 1 EStG (Steueränderungsgesetz 2025) keine negativen Auswirkungen auf die Anerkennung sämtlicher nebenberuflicher Tätigkeiten hat, für die die Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale nach der bisherigen Verwaltungsauffassung in Anspruch genommen werden kann. |
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