Für den Anfall und die Anerkennung der Terminsgebühr gem. Nr. 4102, 4103 VV RVG kommt es maßgeblich darauf an, ob im Termin, an welchem der Verteidiger teilgenommen hat, „verhandelt“ worden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn lediglich eine Aushändigung und Bekanntgabe, also die Verkündung eines schon bestehenden Haftbefehls gemäß § 114a StPO stattfindet (LG Traunstein 20.9.12, 1 Ks 201 Js. 3874/11, Abruf-Nr. 131329 ).
1. Mit Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwalts gemäß § 8 Abs. 1 RVG kann ein Vorschuss nach § 9 RVG nicht mehr verlangt werden, vielmehr muss der Rechtsanwalt nach § 10 RVG abrechnen. 2. Wenn nach Abschluss ...
Wird ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt zu den Bedingungen eines „im Gerichtsbezirk niedergelassenen“ beigeordnet, erhält er seine Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im ...
Eine Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren ist nicht statthaft. Das gilt auch, wenn sie vom Beschwerdegericht irrtümlich zugelassen worden ist. Eine nicht statthafte Rechtsbeschwerde kann jedoch in eine weitere Beschwerde umzudeuten sein (BGH 7.2.13, VII ZB 58/12, Abruf-Nr. 130823 ).
Klagt der Unterhaltsgläubiger auf Unterhalt, obwohl der Unterhaltsschuldner den Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig zahlt, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt erhalten will, ...
In der Praxis macht die Abrechnung der Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Bereich der Strafvollstreckung häufig Schwierigkeiten. Die folgenden drei Checklisten zeigen die richtige Abrechnung.
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Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Vergütung des Anwalts für die eine etwaige Zwangsvollstreckung vorbereitende Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b ff. ZPO).