Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen (BGH 4.12.13, XII ZB 159/12, Abruf-Nr. 140233 ).
Sind Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt, muss der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind.
Die notwendigen Auslagen des verstorbenen Angeklagten durften der Staatskasse auferlegt werden. Die Entscheidung richtet sich nach § 467 StPO. Sie erfolgt zweistufig (LG Oldenburg 21.10.13, 5 Qs 362/13).
Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbstständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch im Hauptsacheverfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 S. 1 GVG (BGH 5.12.13, III ZR 73/13, Abruf-Nr. 140104 ).
Das Jahr 2013 hat es gebührenrechtlich in sich: Der BGH hat aktuell zu mehreren Fragen anwaltsfreundlich entschieden. Auch die umfassenden Änderungen durch die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ...
Die Verfahrensbevollmächtigten gaben eine Zustimmungserklärung zu einer Zahlungsvereinbarung ab. Das allein erfüllt aber nicht die gebührenrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr nach ...
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§ 8 RVG ist ebenso abdingbar wie die Vorläufervorschrift des § 16 BRAGO. Fälligkeitsvereinbarungen können auch konkludent geschlossen werden, etwa wenn die Parteien eine Zeitvergütung und regelmäßige Zwischenabrechnungen vereinbart haben (BGH 19.9.13, IX ZR 112/11).