Rechnet der Anwalt als Verteidiger seine Tätigkeit im sogenannten Klageerzwingungsverfahren ab, das sich einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 StPO anschließt, muss er wissen, was er beanspruchen kann. Die Abrechnung richtet sich nach dem Umfang seines anwaltlichen Auftrags und danach, ob er den Antragsteller oder den Beschuldigten vertreten hat. Dieser Beitrag geht auf die Abrechnung des Verteidigers ein und erfasst den Einzelauftrag einer Beistandsleistung wie den vollen Auftrag der ...
Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG für „die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- und Verpackungskosten“ in Höhe von derzeit 12 EUR fällt auch dann an, wenn in ...
Das RVG kennt in Teil 4 und 5 VV RVG drei Gebühren: Die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Grundgebühr, Nr. 4100 VV RVG beziehungsweise Nr. 5100 VV RVG. Über die letztere berichten die Checklisten in ...
Für die Abrechnung Ihrer anwaltlichen Tätigkeit im sogenannten Klageerzwingungsverfahren – nach einem Antrag gemäß § 172 StPO – müssen Sie danach unterscheiden, ob Sie den Antragsteller oder Beschuldigten vertreten und welchen genauen Auftrag Sie haben. Die folgende Checkliste befasst sich mit der Abrechnung eines Antragstellervertreters, der im Rahmen einzelner Aufträge tätig wird.
Hat sich der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren ohnehin eines Verteidigers bedient, ist dessen Tätigkeit im sogenannten Klageerzwingungsverfahren grundsätzlich durch die Gebühren nach den Nrn. 4100 ff.
Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, welche Aktenteile ein Verteidiger für seinen Mandanten kopiert, in seinem Ermessen. Aus Sicht eines sorgfältigen und vernünftigen Verteidigers kann es erforderlich sein, dem ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Führt ein Strafverfahren nicht gemäß § 170 StPO zur Erhebung der öffentlichen Klage, ermöglicht § 172 StPO dem verletzten Antragsteller einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren). Schwierigkeiten bereitet in vielen dieser Fälle die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit (OLG Koblenz, S. 208 in dieser Ausgabe). Je nachdem, ob Sie den Antragsteller oder den Beschuldigten vertreten, müssen Sie Unterschiede beachten. Außerdem kommt es auf den Umfang Ihres Auftrags an. Die ...