Die Erstattungspraxis im strafrechtlichen Gebühren- und Auslagenrecht wird maßgeblich auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung geprägt. Die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen fasst dieser Beitrag strukturiert zusammen – insbesondere mit einem Rückblick auf 2014.
1. Durch die Beiordnung als Verteidiger für einen Terminstag oder Teile hiervon anstelle des verhinderten (Pflicht)Verteidigers wird ein eigenständiges, öffentlich-rechtliches Beiordnungsverhältnis begründet, ...
Der Anschluss als Nebenkläger ist für den Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen aus § 472 Abs. 3 StPO nicht erforderlich (AG München 3.3.15, 823 Cs 122 Js 143559/14 (2), Burhoff online).
Die Grundgebühr entsteht grundsätzlich immer neben der Verfahrensgebühr. Sie deckt den zusätzlichen Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Fall ab (LG Oldenburg 22.9.14, 5 Qs 304/14, Abruf-Nr. 143907 ).
Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRMoG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwalts nicht mehr erhoben werden (OLG Köln 16.10.
In Straf- und Bußgeldverfahren fällt neben der Verfahrens- und Terminsgebühr die Grundgebühr an. Sie honoriert den Aufwand für die erste Einarbeitung in den Fall. Können Sie die Gebühr verlangen, sollten Sie sie ...
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Als dritte Gebühr neben der Verfahrens- und Terminsgebühr entsteht die Grundgebühr als zusätzliche Gebühr. Sie hat zwar den gleichen Charakter wie die Verfahrensgebühr, erweitert aber deren Anwendungsgebiet. Verfahrens- und Grundgebühr fallen nebeneinander an. Lesen Sie, für welche Tätigkeiten Ihnen die zusätzliche Gebühr zusteht.