Auch der Rechtsanwalt, der gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach dem BGB abrechnet, muss in seiner Gebührenrechnung § 34 Abs. 1 S. 2 RVG in Verbindung mit den angewandten Vorschriften des BGB zitieren (AG Remscheid 1.4.15, 8 C 359/14, Abruf-Nr. 144947 ).
1. Die rückwirkende Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger ist unzulässig. 2. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung ...
Die Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger ist gemäß § 305c BGB unwirksam, wenn sie in der formularmäßig ausgestalteten Vollmachtsurkunde ...
Die Dauer des Hauptverhandlungstermins von (fast) einer Stunde rechtfertigt im Bußgeldverfahren regelmäßig nicht die Einstufung als unterdurchschnittlich (LG Kaiserslautern 4.2.15, 5 Qs 9/15, Abruf-Nr. 144745 ).
Jedenfalls wenn der Aktentransport zwischen zwei Gerichten durch einen privaten Kurierdienst erfolgt, ist der Ansatz der Aktenversendungspauschale Nr. 9003 KV GKG berechtigt.
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