Könnte ein Rechtsanwalt einem Nebenkläger noch beigeordnet werden, wenn das Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, hätte er einen Gebührenanspruch gegen die Staatskasse, ohne dass er im Verfahren noch aktiv werden könnte. Daher ist eine rückwirkende Beiordnung grundsätzlich nicht möglich (h. M.). Doch Ausnahmen bestehen. Die Entscheidung des OLG Celle (4.8.15, 2 Ws 111/15 ) bekräftigt einmal mehr, worauf der Anwalt achten sollte, damit er diese Ausnahmen für sich nutzen kann .
Dass die Vorschrift über die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG nicht zu eng auszulegen ist, macht die Entscheidung des AG Berlin-Tiergarten deutlich (1.9.15, (271 Cs) 234 Js 217/13 (167/13)).
Werden Verfahren erst in der Hauptverhandlung verbunden, stellt sich für den Rechtsanwalt die Frage, wie sich dies auf die Terminsgebühr auswirkt. Ob ihm eine oder mehrere Gebühren zustehen, kann von Kleinigkeiten ...
Pflichtverteidiger-Fälle betreffen meist schwere Taten oder weisen für den RA eine schwierige Rechts- oder Sachlage auf – aber nicht immer, hat nun das LG Kiel klargestellt: Durch die Beiordnung als Pflichtverteidiger gemäß § 140 Abs. 2 StPO wird kein besonderer Umfang und keine besondere Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit indiziert!
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein folgendes gerichtliches Verfahren sind gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10a RVG). Dass dies auch in Bezug auf die Auslagentatbestände gilt, ...
Wird ein Pflichtverteidiger für den Angeklagten mehrfach tätig, sollte er darauf achten, für jedes Verfahren einzeln beigeordnet zu sein. An einen Beiordnungsantrag sind nach dem LG Braunschweig (19.6.
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Wurde der in einem Strafverfahren für den Verurteilten bestellte Pflichtverteidiger auch für ein unmittelbar in der Hauptverhandlung hinzuverbundenes Verfahren bestellt, gelten für die (weitere) Terminsgebühr mildere Voraussetzungen. Das LG Düsseldorf hat nun klargestellt (7.12.15, 10 KLs 1/14):