· Nachricht · Aktenversendungspauschale (AVP)
Gerichtsfach: AVP durch externen Kurierdienst
| Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Saarbrücken (14.10.2015, 1 Ws 164/15) existiert eine weitere Entscheidung, in der die AVP durch einen externen Kurierdienst anfällt. |
Legt ein externer Kurierdienst der Justizverwaltung - gemäß einer vertraglichen Vereinbarung - eine Akte bei einer ortsverschiedenen Justizbehörde in ein Gerichtsfach ein und erhält er hierfür eine Pauschale, fällt die AVP an: Es sind Auslagen an Transport- und Verpackungskosten im Sinne der Nr. 9003 KV GKG angefallen.
Es ist in diesem Fall unerheblich, ob die Kosten für den einzelnen Aktentransport konkret und isoliert ermittelt werden können.
Quelle: ID 43699451