Konflikte mit Sozialleistungsträgern treffen häufig Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und die Kosten eines Rechtsanwalts nicht aufbringen können. Anwaltliche Hilfe ist im Sozialrecht aber regelmäßig notwendig ( BVerfG 11.05.09, 1 BvR 1517/08, Abruf-Nr. 145597 ) und die Grundrechte gebieten es, auch Unbemittelten Rechtsschutz zu gewähren. Das Beratungshilfemandat ist im Sozialrecht also der Regelfall. Wie Sie professionell mit ihm umgehen, zeigt dieser Beitrag Schritt für Schritt.
Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, steigert es die Betragsrahmengebühren im Sozialrecht, wenn er Gegenstände in mehrere Angelegenheiten trennt. Leider „kürzen“ die Sozialgerichte die Gebühren oft und ...
Beantragt ein früherer, wegen Mandatsbeendigung aus dem finanzgerichtlichen Verfahren ausgeschiedener Prozessbevollmächtigter die Festsetzung des Gegenstandswerts für seine Tätigkeit, bevor das Verfahren ...
Erstattungsfähig sind Dolmetscherkosten im notwendigen Umfang, § 46 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit Abs. 1 RVG. Die Staatskasse erstattet dem im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalt die Auslagen, die erforderlich waren, um die Angelegenheit sachgemäß durchzuführen und die Interessen der Partei sachdienlich wahrzunehmen (§ 46 RVG).
Für das Entstehen einer Terminsgebühr sind eine förmliche Ladung und ein ausdrücklicher Aufruf nicht unbedingt erforderlich, wenn die Beteiligten anwesend sind, der Sache nach mit dem Termin begonnen worden und ...
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Mit heute (22.5.15) veröffentlichtem Beschluss hat das BVerfG entschieden: Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen Prozesskostenhilfeantrag entschieden, so ist die Prozesskostenhilfe für die abgeschlossene Instanz in aller Regel zu gewähren (BVerfG 4.5.15, 1 BvR 2096/13).