Steuerberater sollten sich bei der Auswahl und Kontrolle ihrer Auftragsverarbeiter nicht allein auf Zertifizierungen verlassen. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen empfiehlt, die Umsetzung der vereinbarten Schutzmaßnahmen angemessen zu kontrollieren und entsprechende Nachweise zu dokumentieren. Das gilt bei der Auswahl, während der Zusammenarbeit und bei deren Beendigung. Eine ISO-27001-Zertifizierung ersetzt die erforderliche Kontrolle nicht.
In der neuen AStW-Podcast-Episode präsentieren Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen kurzen Zwischenstand zur Lohnsteuerrichtlinie 2027, ...
Künstliche Intelligenz kann Gründende bei der Entwicklung ihrer Geschäftsidee, bei Marktanalysen und beim Schreiben eines Businessplans unterstützen. Die IHK Köln zeigt in einem Onlinebeitrag Einsatzmöglichkeiten ...
Der BFH (14.7.26, IX R 19/25) hat die Anforderungen an die elektronische Einreichung von Schriftsätzen durch Steuerberatungsgesellschaften präzisiert. Reicht eine als Prozessbevollmächtigte tätige Berufsausübungsgesellschaft einen lediglich einfach signierten Schriftsatz über ihr besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) ein, müssen nicht zwingend dieselbe Person den Schriftsatz signieren und den Versand auslösen.
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden geben einen Überblick über Revisionsverfahren ...
Ein als Rechtsanwalt tätiger Steuerpflichtiger muss in einer Vermögensauskunft (§ 284 AO) Namen und Anschriften seiner Mandanten und die Höhe der jeweils noch offenen Forderungen angeben; er kann sich nicht auf ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Auch in dieser Woche hat Dietrich Loll wieder viel Wissenswertes aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht. Die EU führt neue Regeln für E-Commerce und Zoll ein, die Finanzministerkonferenz hat sich für die Überführung der Einfuhrumsatzsteuer in das umsatzsteuerliche Verrechnungsmodell ausgesprochen, das ODF Baden-Württemberg hat ein Schreiben zu Aufwandsentschädigungen bei Ehrenamtlichen herausgegeben und das deutsche Exportgeschäft verzeichnet im ersten Halbjahr 2026 ein Wachstum von 3,9 %. In ...