Eine Auswertung der kununu-Kulturdaten zeigt: In der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wird Leistung deutlich stärker mit Qualität, Förderung und klaren Strukturen verbunden als im Gesamtmarkt. Trotz höherer Leistungsanforderungen ist die Kultur jedoch nicht stärker von Kontrolle geprägt: Klassische negative Aspekte wie Kontrolle oder reiner Leistungsdruck werden sogar seltener genannt als im Gesamtmarkt.
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf vom OFD Baden-Württemberg ...
Das FG Münster (17.2.26, 14 V 232/26 AO, Beschluss) verlangt von einem Rechtsanwalt, im Rahmen der Vermögensauskunft offene Honorarforderungen unter namentlicher Benennung der Mandanten und deren Anschriften ...
Zahlt der Mandant zur Einstellung eines Steuerstrafverfahrens eine Geldauflage nach § 153a StPO, kann diese als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen sein, wenn die strafrechtliche Gefährdung auf einer pflichtwidrigen steuerlichen Beratung beruht und keine vorsätzliche Steuerhinterziehung des Mandanten feststeht. Ein Mitverschulden des Mandanten scheidet aus, wenn ihm die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine drohende strafrechtliche Verurteilung nicht zumutbar war, insbesondere wenn erhebliche ...
Auch in der Woche nach Ostern tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler im AStW-Podcast in die aktuellen Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil geben sie einen Überblick über wichtige ...
Das FG Niedersachsen (12.2.26, 2 K 152/25) hält einen aus dem beA bzw. beSt über das beBPo eingelegten Einspruch für unwirksam. Die Monatsfrist wird nicht gewahrt, und eine Rechtsbehelfsbelehrung ist ohne Hinweis auf ...
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Erteilt das FG dem Steuerberater den unzutreffenden Hinweis, eine Klageeinreichung per Telefax sei wegen der noch fehlenden Freischaltung des beSt als Ersatzeinreichung wirksam, beginnt die zweiwöchige Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag erst zu laufen, wenn das Gericht den Bevollmächtigten über diesen Fehler belehrt (BFH 7.10.25, IX R 23/23).