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  • 15.12.2025 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Klageanbringung beim FA – beSt benutzen!

    | Der BFH hat entschieden, dass professionelle Einreicher wie Steuerberater auch wenn die Klage beim FA nach § 47 Abs. 2 S. 1 FGO angebracht wird, die Formvorgaben zur elektronischen Kommunikation gemäß § 52d i. V. m. § 52a FGO zu beachten haben (BFH 7.10.25, IX R 7/24). |