Finanzinvestitionen in Berufsausübungsgesellschaften freier Berufe werden kontrovers diskutiert. Anders als bei Ärzten gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ein strenges Fremdbesitzverbot. Das Verbot des § 28 Abs. 4 WPO für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besteht unverändert fort, während es für Steuerberater und Rechtsanwälte 2022 graduell gelockert wurde, da die WP-Regulierung stark europarechtlich geprägt ist.
Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools ...
Aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht werden auch diese Woche wieder von Dietrich Loll in den Fokus genommen. Er berichtet über BMF-Schreiben zu neuen Verhandlungsgrundlagen für DBA und zur ...
Enthält die Rechtsbehelfsbelehrung eines Feststellungsbescheids über den Grundbesitzwert lediglich eine "Empfehlung" zur Nutzung von ELSTER für die elektronische Einspruchseinlegung, ohne auf die zwingende Vorgabe des § 87a Abs. 1 S. 2, 1. HS AO hinzuweisen, ist die Belehrung unrichtig. Die Einspruchsfrist verlängert sich auf ein Jahr gemäß §356 Abs. 2 S. 1 AO. Hilfsweise ist bei einem formunwirksam per beA eingelegten Einspruch Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das FA seinen Hinweis auf die ...
Die neuen FAQ der BStBK zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Steuerkanzlei definieren konkrete Organisationspflichten, Haftungsmaßstäbe und Qualitätsanforderungen. Dieser Beitrag zeigt, welche ...
In der zweiten Folge des Sommerspecials nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die EU-Entgelttransparenzrichtlinie unter die Lupe. Obwohl Deutschland die Umsetzungsfrist teils schleifen ließ, hat die Richtlinie ...
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
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Der „Absendevermerk“ dokumentiert nur den internen Versand durch den Innendienst, nicht die tatsächliche Aufgabe zur Post und erst recht nicht den Zugang beim Empfänger (FG Düsseldorf 29.4.26, 14 K 1177/22 F).