Kann ein Steuerberater gleichzeitig als angestellter „Syndikus-Steuerberater“ für ein Bistum tätig sein und dennoch seine Bestellung als Steuerberater behalten (FG Münster 29.8.25, 4 K 258/25).
Der BFH hat bezüglich der vor dem 1.1.25 geltenden Rechtslage entschieden, dass wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt wird und am dritten Tag ...
Werturteile über anwaltliche Tätigkeiten sind als Ausprägung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit auch dann zulässig, wenn sie in harschem Tonfall erfolgen (OLG Stuttgart 29.9.25, 4 U 191/25).
Der BFH hat entschieden, dass professionelle Einreicher wie Steuerberater auch wenn die Klage beim FA nach § 47 Abs. 2 S. 1 FGO angebracht wird, die Formvorgaben zur elektronischen Kommunikation gemäß § 52d i. V. m. § 52a FGO zu beachten haben (BFH 7.10.25, IX R 7/24).
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zum Neunten Steuerberatungsgesetz vorgelegt, der das Fremdbesitzverbot deutlich verschärfen soll. Ziel ist es, die häufigen Umgehungen durch mehrstufige ...
KP hat schon berichtet (Radunski, KP 24, 149), dass das BVerwG (1.2.24,
8 C 1/23, Urteil) einem westfälischen Steuerberater recht gegeben hatte, der eine Ausnahmeregelung der zuständigen Steuerberaterkammer vom ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Viele Steuerberater und Mandanten glauben, ihr Honorar im Rahmen der Angemessenheit frei verhandeln zu können. Doch die Realität ist komplizierter. Zwischen der im Steuerberatungsgesetz (StBerG) angedeuteten Vertragsfreiheit und den starren Formvorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) verläuft ein Graben. Während § 64 StBerG eine flexible Gestaltung andeutet, zwingt die StBVV selbst individuelle Absprachen in ein enges formales Raster. Diese Diskrepanz schafft Rechtsunsicherheit und ...