Der BGH erteilt der rein virtuellen Kanzlei eine deutliche Absage und verlangt eine ständige anwaltliche Präsenzpflicht (BGH 1.12.25, AnwZ [Brfg] 50/24). Der Senat ignoriert die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitsabläufe rechts- und steuerberatender Berufe und verlangt unmissverständlich die Tätigkeit in „physischen Mauern“. Der betroffene Anwalt hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt (1 BvR 475/26). Was das BVerfG entscheidet, kann man nicht absehen.
§ 87a AO erzwingt eine strikte Kanalbindung: Die außergerichtliche Kommunikation mit Finanzbehörden muss über ELSTER erfolgen, während für Gerichte weiterhin das beA gilt. Die fehlende Interoperabilität schafft ...
Die Steuerberaterkammer Berlin lässt die Grenzen zwischen Steuersoftware und erlaubnispflichtiger Beratung gerichtlich prüfen und nimmt das KI-Angebot „KI-Steuerberater“ des Start-ups Accountable ins Visier.
Das BAG (30.1.25, AZR 68/24) hat entschieden, dass allein die Kombination aus Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens und Online-Sendungsverfolgung keinen „Beweis des ersten Anscheins“ für den Zugang des Schreibens beim Empfänger liefert. Die Entscheidung erging zwar zum Arbeitsrecht, ist aber 1:1 auf die Steuerberatung übertragbar.
Das Dokument ist ein Muster für eine KI-Anwendungsrichtlinie in Steuerkanzleien, die den verantwortungsvollen, rechtssicheren und qualitätsgesicherten Einsatz von KI regelt, aber ausdrücklich nur als unverbindliche ...
Das FG Münster (17.2.26, 14 V 232/26 AO, Beschluss) verlangt von einem Rechtsanwalt, im Rahmen der Vermögensauskunft offene Honorarforderungen unter namentlicher Benennung der Mandanten und deren Anschriften ...
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Das FG Niedersachsen (12.2.26, 2 K 152/25) hält einen aus dem beA bzw. beSt über das beBPo eingelegten Einspruch für unwirksam. Die Monatsfrist wird nicht gewahrt, und eine Rechtsbehelfsbelehrung ist ohne Hinweis auf § 87a Abs. 1 S. 2 AO nicht fehlerhaft.