Steuerberater sollten sich bei der Auswahl und Kontrolle ihrer Auftragsverarbeiter nicht allein auf Zertifizierungen verlassen. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen empfiehlt, die Umsetzung der vereinbarten Schutzmaßnahmen angemessen zu kontrollieren und entsprechende Nachweise zu dokumentieren. Das gilt bei der Auswahl, während der Zusammenarbeit und bei deren Beendigung. Eine ISO-27001-Zertifizierung ersetzt die erforderliche Kontrolle nicht.
Der BFH (14.7.26, IX R 19/25) hat die Anforderungen an die elektronische Einreichung von Schriftsätzen durch Steuerberatungsgesellschaften präzisiert. Reicht eine als Prozessbevollmächtigte tätige ...
Das BMF hat einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung vorgelegt. Ziel ist es, den Zugang zum Beruf zu erleichtern, die Durchführung der Prüfung flexibler zu gestalten und damit auch dem ...
Zur Entscheidung der Frage, ob eine irreführende und damit unzulässige Firma verwendet wird, ist auf die Rezeption der Bezeichnung bei den potenziellen Geschäftspartnern abzustellen (OLG Düsseldorf 13.3.26, I-3 W 32/26)
Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht dadurch erschüttert, dass der Erbe lediglich vorträgt, im Nachlass habe sich der Bescheid nicht gefunden (BFH 11.6.26, VI R 16/24).
Der BFH (24.2.26, VII R 18/23, Beschluss) entschieden, dass ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Bemessung seiner Mitgliedsbeiträge Grundeigentum sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht doppelt ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2026 grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, mit der „EU Inc.“ ein gesellschaftsrechtliches Regime zur Stärkung des Binnenmarkts zu schaffen – warnt aber vor erheblichen Missbrauchsrisiken im aktuellen Vorschlag.