Der Steuerberater muss nur Schäden ersetzen, die nicht bloß eine zufällige ursächliche Verbindung zu seinem Verhalten aufweisen. Sie müssen in dem Gefahrenbereich liegen, zu dessen Abwendung die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (OLG Celle 21.7.25, 20 U 11/24).
Steuerpflichtige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Hinweisgebers oder der Finanzverwaltung ...
Vereinbart ein Insolvenzverwalter mit den früheren Organen einer GmbH eine Haftungsfreistellung, sofern diese bei der Realisierung abgetretener Schadensersatzansprüche gegen den vormaligen Steuerberater mitwirken, liegt hierin keine wirksame Zession an den Verwalter (OLG Köln 29.2.24, 16 U 152/22)
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Es ist nicht Aufgabe des Steuerberaters, bei Übernahme der Lohnbuchhaltung über die Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld zu beraten und entsprechende Hinweise zu erteilen, weil es sich nicht um steuerliche Angelegenheiten handelt (LG Frankfurt 11.3.24, 2-18 0 77/23).