Der BFH (6.5.25, IX R 2/23) hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch über personenbezogene Steuerdaten nach Art. 15 DSGVO nur innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich durchgesetzt werden kann. Eine verspätete Klage ist unzulässig – auch dann, wenn es sich um sensible Daten im Kontext eines Steuerverfahrens handelt.
Die neue DIN SPEC 91524 bietet einen umfassenden Leitfaden für Compliance-Management-Systeme speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Leitfaden unterstützt KMU dabei, Compliance-Risiken zu ...
Das BVerfG hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben und die Sache an das FG zur Fortsetzung des ...
Erteilt ein Steuerberater seinen scheidungswilligen Mandanten einen rechtlichen Rat außerhalb des Steuerrechts, erbringt er eine unerlaubte Rechtsdienstleistung (OLG Karlsruhe 22.10.24, 14 U 194/23).
Das BVerwG (16.5.25, 5 B 8.25, 5 B 8.25 (5 B 4.25), Beschluss) hat entschieden, dass Anwälte, die fristgebundene Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreichen, verpflichtet sind, den ...
Funktioniert der EGVP-Server des Gerichts nicht, liegt der Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts. Der Prozessbevollmächtigte muss dann das elektronisch nicht zustellbare Dokument nicht noch schnell per Fax ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2026 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin sind unter anderem: Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich, steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien und das Lohnsteuerabzugsverfahren.
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Der Umstand, dass der vom FA beauftragte Postdienstleister an der Anschrift der Steuerpflichtigen an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt (BFH 20.2.25, VI R 18/22).