Die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese Schwärzungen erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Die Berechtigung, einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch zu schwärzen, ändert nichts an der grundsätzlichen Beweislastverteilung.
Das FG Hamburg (4.11.24, 3 K 89/24; Revision zugelassen) hat entschieden, dass die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) wirksam ist. Nach Ansicht des Gerichts stellt § 157e StBerG eine ausreichende ...
Der Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vom Dezember 2024 bietet eine Orientierungshilfe für den berufsrechtskonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien. Er dient als Hilfestellung, ist nicht abschließend und soll laufend aktualisiert werden. Steuerberater, die KI in der Beratungspraxis einsetzen, sollten sich den Leitfaden zur Hand nehmen! Dieser Beitrag fasst einige wichtige Aspekte zusammen
Für den Streitwert bei Steuerberaterprüfungen ist auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Bei einem Berufsanfänger liegt der Streitwert bei 50.000 EUR. Dieser Streitwert ...
Der Begriff der „Compliance“ hat in den letzten Jahren in vielen Wirtschaftssektoren an Bedeutung gewonnen. Auch für Rechtsanwälte und Steuerberater steht die Frage im Raum, ob es notwendig wird, einen speziellen ...
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Hoher Zeitaufwand, saftige Nachzahlungen? Durch eine gute Vorbereitung auf die Betriebsprüfung lässt sich das vermeiden! Das Webinar „Brennpunkte in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung“ macht Sie mit wichtigen Anforderungen vertraut und gibt Tipps für einen reibungslosen Prüfungsablauf.
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Der BFH (22.10.24, VIII R 19/22) hat erstmals eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtbenutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) gewährt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis haben.