Das BMF hat Mitte August 2025 den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) veröffentlicht. Ziel ist es, die Regelungen zur Hilfeleistung in Steuersachen umfassend zu modernisieren und an gesellschaftliche sowie europarechtliche Entwicklungen anzupassen.
Die Berufsausübungsgesellschaft (BAG) hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden, § 52 Abs. 2 S. 1 StBerG.
Ab dem 1.8.25 ist der Abschluss „Steuerfachwirt“ offiziell dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet. Damit steht die berufliche Fortbildung dem akademischen Bachelorabschluss gleich und wird ...
Der BFH (27.11.24, X R 25/22) hat entschieden, dass FÄ Steuerbescheide wegen § 175b AO leichter ändern können, wenn neue Daten elektronisch übermittelt werden. Diese Entscheidung betraf ein Ehepaar, das eine ...
Wie die BRAK mitteilt, hat der Hersteller bereits vor einiger Zeit den Support für dieses Gerät eingestellt hat. Es wurde in der Einführungsphase des beA zwischen 2015 und 2017 hergestellt, weshalb seine Nutzung ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Effizientes Projektmanagement? Ihr Wettbewerbsvorteil!
Immer komplexere Anforderungen verlangen nach effizienten Prozessen in der Kanzlei. Die neue Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell zeigt Ihnen die Wege zu einem strukturierten Projektmanagement. Mit praktischen Beispielen und direkt nutzbarem Ablaufplan für Ihre Kanzlei!
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2026 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin sind unter anderem: Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich, steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien und das Lohnsteuerabzugsverfahren.
Der BFH (6.5.25, IX R 2/23) hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch über personenbezogene Steuerdaten nach Art. 15 DSGVO nur innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich durchgesetzt werden kann. Eine verspätete Klage ist unzulässig – auch dann, wenn es sich um sensible Daten im Kontext eines Steuerverfahrens handelt.