Wie die BRAK mitteilt, hat der Hersteller bereits vor einiger Zeit den Support für dieses Gerät eingestellt hat. Es wurde in der Einführungsphase des beA zwischen 2015 und 2017 hergestellt, weshalb seine Nutzung relativ weit verbreitet ist. Allerdings lassen sich die neuesten Sicherheitsanforderungen darauf nicht mehr abbilden. Dies trifft auch auf weitere ältere Kartenlesegeräte dieses Herstellers zu, weswegen Nutzer dieser Geräte frühzeitig für Ersatz sorgen sollten.
Der BFH (6.5.25, IX R 2/23) hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch über personenbezogene Steuerdaten nach Art. 15 DSGVO nur innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich durchgesetzt werden kann. Eine verspätete Klage ...
Die neue DIN SPEC 91524 bietet einen umfassenden Leitfaden für Compliance-Management-Systeme speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Leitfaden unterstützt KMU dabei, Compliance-Risiken zu ...
Das BVerfG hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben und die Sache an das FG zur Fortsetzung des Verfahrens zurückverwiesen.
Erteilt ein Steuerberater seinen scheidungswilligen Mandanten einen rechtlichen Rat außerhalb des Steuerrechts, erbringt er eine unerlaubte Rechtsdienstleistung (OLG Karlsruhe 22.10.24, 14 U 194/23).
Das BVerwG (16.5.25, 5 B 8.25, 5 B 8.25 (5 B 4.25), Beschluss) hat entschieden, dass Anwälte, die fristgebundene Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreichen, verpflichtet sind, den ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Funktioniert der EGVP-Server des Gerichts nicht, liegt der Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts. Der Prozessbevollmächtigte muss dann das elektronisch nicht zustellbare Dokument nicht noch schnell per Fax schicken, um die Frist zu wahren (OLG Celle 3.6.25, 14 U 226/24).