Das BVerfG hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben und die Sache an das FG zur Fortsetzung des Verfahrens zurückverwiesen.
Erteilt ein Steuerberater seinen scheidungswilligen Mandanten einen rechtlichen Rat außerhalb des Steuerrechts, erbringt er eine unerlaubte Rechtsdienstleistung (OLG Karlsruhe 22.10.24, 14 U 194/23).
Das BVerwG (16.5.25, 5 B 8.25, 5 B 8.25 (5 B 4.25), Beschluss) hat entschieden, dass Anwälte, die fristgebundene Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreichen, verpflichtet sind, den ...
Funktioniert der EGVP-Server des Gerichts nicht, liegt der Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts. Der Prozessbevollmächtigte muss dann das elektronisch nicht zustellbare Dokument nicht noch schnell per Fax schicken, um die Frist zu wahren (OLG Celle 3.6.25, 14 U 226/24).
Der Umstand, dass der vom FA beauftragte Postdienstleister an der Anschrift der Steuerpflichtigen an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr.
Das FG Berlin-Brandenburg (10.6.25, 3 K 3005/23) hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen, wenn dies für ihn unzumutbar ist.
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Am 21.3.25 erließ der Bundesrat die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“, um viele Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch für Steuerberater anzuwenden. Die Anpassung, die am 1.7.25 in Kraft tritt, spiegelt eine Gebührensteigerung von rund 8 % wider, um gestiegene Personal- und Sachkosten auszugleichen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 8.4.25. Es handelt sich um die umfangreichsten Änderungen seit Einführung der StBVV.