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  • · Nachricht · Berufsrecht

    BMF legt Entwurf für Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vor

    | Das BMF hat Mitte August 2025 den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) veröffentlicht. Ziel ist es, die Regelungen zur Hilfeleistung in Steuersachen umfassend zu modernisieren und an gesellschaftliche sowie europarechtliche Entwicklungen anzupassen. |

     

    Im Fokus steht insbesondere die Reform der Befugnisse zur entgeltlichen und unentgeltlichen Unterstützung bei steuerlichen Angelegenheiten. So soll die bisherige abschließende Aufzählung von zur eingeschränkten Hilfeleistung Berechtigten durch eine offene Generalklausel ersetzt werden. Künftig soll es damit möglich sein, Hilfe in Steuersachen als Nebenleistung zu anderen beruflichen Tätigkeiten zu erbringen. Auch für Vereine, Interessenvertretungen, Notare und Patentanwälte bleibt die Tätigkeit unter klar definierten Voraussetzungen weiterhin zulässig. Die kostenlose Hilfeleistung in Steuersachen soll zudem grundlegend neu geordnet werden. Vorgesehen ist eine weitgehende Angleichung an die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes, sodass künftig ein einheitliches, kohärentes Regelungsgefüge für unentgeltliche Rechts- und Steuerhilfe entsteht. Auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine sind Änderungen geplant. So soll das bisherige Leitungserfordernis für einzelne Beratungsstellen durch Steuerberater entfallen. Zudem wird die Beratungsbefugnis der Vereine durch den Wegfall von Betragsgrenzen bei ihren Tätigkeiten maßvoll erweitert.

     

    Viele der Neuregelungen greifen Inhalte eines Gesetzentwurfs aus der vergangenen Legislaturperiode auf, der aufgrund der Diskontinuität nicht mehr verabschiedet wurde.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50549747