Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen. (vgl. § 172 Abs. 2 VVG n. F.). Was aber gilt, wenn ein Berufswechsel beim VN vorgelegen hat? Hierüber musste das KG entscheiden.
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Ein Haftpflichtversicherer gibt bei Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall Veranlassung zur Klage, wenn er auf mehrere vorprozessuale Zahlungsaufforderungen des Geschädigten nicht reagiert. Auf die Frage einer angemessenen Prüfungsfrist für den Versicherer kommt es bei einer fehlenden Reaktion nicht an.
Ein Haftpflichtversicherer ist im gegen seinen Versicherungsnehmer
geführten Prozess nicht gemäß § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO vertretungsbefugt. § 79 Abs. 2 ZPO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a ...
Durch die immer häufiger auftretenden Stürme kommt es vermehrt zu Schäden an Gartenmobiliar wie Sonnenschirmen, etc. Hier entzünden sich vermehrt Streitigkeiten zwischen VR und VN über die Frage, ob die Schäden ...
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Ein Wohngebäude- und Hausrat-VR, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem VN. Der VR schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens. Er haftet hingegen nicht für behauptete weitere Schäden, die das ausgewählte Unternehmen bei Durchführung der Sanierungsarbeiten verursacht haben soll. So entschied es das OLG Nürnberg.