· Nachricht · Prozessrecht
Vortragslast des VN zur entgültigen Deckungsklärung
| Wünscht ein VN in einem Deckungsprozess bei einer Schadensversicherung bereits die endgültige Klärung, ob der VR Deckung gewähren muss, kann ‒ anders als sonst in einem vorweggenommenen Deckungsprozess ‒ dafür nicht lediglich der vom Geschädigten behauptete Sachverhalt zugrunde gelegt werden. |
Nach einer Entscheidung des OLG Bremen muss er vielmehr die Deckungsvoraussetzungen vollständig vortragen und ggf. aufklären (14.2.25, 3 U 13/24, Abruf-Nr. 247997).
Quelle: Ausgabe 07 / 2025 | Seite 109 | ID 50463328