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  • · Nachricht · Prozessrecht

    Vortragslast des VN zur entgültigen Deckungsklärung

    | Wünscht ein VN in einem Deckungsprozess bei einer Schadensversicherung bereits die endgültige Klärung, ob der VR Deckung gewähren muss, kann ‒ anders als sonst in einem vorweggenommenen Deckungsprozess ‒ dafür nicht lediglich der vom Geschädigten behauptete Sachverhalt zugrunde gelegt werden. |

     

    Nach einer Entscheidung des OLG Bremen muss er vielmehr die Deckungsvoraussetzungen vollständig vortragen und ggf. aufklären (14.2.25, 3 U 13/24, Abruf-Nr. 247997).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2025 | Seite 109 | ID 50463328