Führen angestellte Ärzte eines Krankenhauses ambulante Behandlungen durch, zu denen Sie nach § 116 SGB V ermächtigt sind, und stellt das Krankenhaus dafür Personal und Sachmittel bereit, fallen die Einnahmen daraus in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das hat der BFH klargestellt.
Die Vermietung von Sportanlagen ist nur dann gemäß § 4 Nr. 12 S. 1a UStG steuerfrei, wenn nur die Sportanlage und ggf. Betriebsvorrichtungen überlassen und sonst keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.
Als Verein müssen Sie die Abzugsteuer für ausländische Künstler und Sportler (§ 50a EStG) nicht abführen, wenn die Einkünfte steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ darstellen, bei dem von Ihnen engagierten ...
Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften
einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht VB Sie in einer Beitragsserie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. Teil 5 liefert über Einzelfälle der ...
Holt ein gemeinnütziger Tierschutzverein herrenlose Tiere aus dem Ausland nach Deutschland, und „vermittelt“ sie an neue Besitzer, fallen von den neuen Besitzern gezahlte Schutzgebühren in den Zweckbetrieb, wenn ...
Bloße Vermögensumschichtungen führen bei gemeinnützigen Körperschaften nicht zu einer zeitnahen Mittelverwendung der dabei frei werdenden Mittel. Etwas anderes gilt für Vermögenserträge. Hier handelt es sich um ...
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Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Das ist im Einzelfall schwierig. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht VB Sie in einer Beitragsserie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. In Teil 3 ...