· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
LAG Köln: Schiedsrichterassistenten sind Arbeitnehmer (und keine Selbstständigen)
| Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Assistenten in der dritten Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem Verfahren über das Vorliegen einer Altersdiskriminierung. Die Entscheidung ist über den Fall der Schiedsrichtertätigkeit hinaus von Bedeutung, weil sich das LAG mit der rechtlichen Einordnung von Rahmenverträgen beschäftigt hat, wie sie bei freiberuflichen Tätigkeiten häufig abgeschlossen werden. |
Der Fall: War Schiri-Assistent „alterdiskriminiert“ worden?
Geklagt hatte ein Schiedsrichterassistent, der nicht in die Schiedsrichterliste der dritten Liga aufgenommen worden war. Laut Vertrag mit dem DFB sollte kein Arbeitsverhältnis begründet werden. Im Vertrag schlug sich das u. a. darin nieder, dass die Schiedsrichter nicht zur Übernahme von Spielleitungen verpflichtet waren. Umgekehrt bestand kein Anspruch des Schiedsrichters auf die Ansetzung von Spielleitungen.
Der Schiedsrichterassistent war dagegen der Auffassung, dass er als Schiedsrichterassistent der dritten Liga und vierter Offizieller die Tätigkeit nicht mehr ehrenamtlich, sondern als Arbeitnehmer ausgeübt hatte. Ansprüche wegen einer Altersdiskriminierung konnte er aber nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchsetzen. Deswegen wurde die Frage gerichtlich verhandelt, ob ein Arbeitsverhältnis vorlag.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig