· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Musterprozess beim BFH: Sind Spenden für allgemein zugängliche Leistungen steuerbar?
| Viele gemeinnützige Einrichtungen veröffentlichen über ihre digitalen Kanäle Fachinformationen (z. B. zu Gesundheits- oder Verbraucherschutzthemen) und bitten um Spenden, um solche Angebote dauerhaft finanzieren zu können. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich jetzt mit der Frage befassen, ob daraus umsatzsteuerliche Folgen für die gemeinnützige Einrichtung entstehen. Das FG Berlin-Brandenburg hat das in der Vorinstanz verneint. |
Um diesen Fall ging es beim FG Berlin-Brandenburg
Im konkreten Fall ging es um einen Internet-Blog, der von unabhängigen und freien Journalisten betrieben, und von Lesern und Sympathisanten mit Spenden und Sponsorengeldern unterstützt worden war. Die Blogger riefen die Besucher dabei über den Blog auf, eine Patenschaft über einen bestimmten Betrag jährlich zu übernehmen oder einen frei wählbaren Betrag zu spenden. Der Blog war für alle Besucher kostenlos nutzbar.
Finanzamt beurteilt Patenschaften als umsatzsteuerbar
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die vereinnahmten Spenden und Patenschaften seien keine echten, nicht steuerbaren Zuwendungen, weil
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