Eine Umgangsregelung „... von Freitag nach der Schule ...“ ist jedenfalls für die Tage nicht vollstreckbar, an denen keine Schule stattfindet (OLG Karlsruhe 17.4.23, 5 WF 29/23, Abruf-Nr. 239889 ).
§ 1626a Abs. 1 BGB regelt die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Heiraten die Eltern nicht und gibt es keine Sorgeerklärung, bleibt dem Vater nur der Weg über das Familiengericht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 28.7.23 (16 UF 19/23) befasst sich mit der diffizilen Thematik des Umgangsausschlusses eines Vaters V mit seiner Tochter T. Die konkrete Situation ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Urteil vom 27.7.23 (1 U 6/21; Abruf-Nr. 237232 ) hat das OLG Frankfurt a. M. ein klares Zeichen gesetzt: Die Verantwortung des Jugendamts (JA) als Amtspfleger erfordert es, dass es fortwährend seine Maßnahmen überprüft und an das Kindeswohl anpasst. Es ging um die unangemessene Fortdauer der Fremd-unterbringung eines Kindes nach einem anfänglich gerechtfertigten Eingreifen.
Immer mehr Familien in Deutschland leben in der Form der Stieffamilien zusammen. Fraglich ist daher, welche Rechte und Pflichten Stiefelternteile gegenüber ihren Stiefkindern haben.
Das VG Minden hat im Eilverfahren entschieden, dass die Kriterien des BVerfG zur Masernimpfung u. a. bei Kindergartenkindern auch auf Schulkinder übertragbar sind (6.11.23, 7 L 882/23 und 7 L 883/23), Abruf-Nr.
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Es ist i. d. R. unverhältnismäßig, wenn ein Kind dauernd fremduntergebracht wird, weil es durch den Sorgerechtsstreit seiner Eltern belastet ist. Dies führt zum Schadenersatzanspruch des Kindes gegen die Stadt (OLG Frankfurt a. M. 27.7.23, 1 U 6/21, Abruf-N. 237232 ).