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  • · Nachricht · Sorgerechtsentzug

    OLG Frankfurt verwirft Sorgerechtsentzug als unverhältnismäßig

    | Der Entzug des Sorgerechts darf nicht dazu dienen, einen Elternteil zu bestrafen. Vielmehr ist dieser ausschließlich am Kindeswohl auszurichten. Das OLG Frankfurt a. M. lehnte die Anwendung des umstrittenen Konzepts der Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) ab und stellte klar, dass der vom AG angeordnete Sorgerechtsentzug unverhältnismäßig war (29.1.25, 1 UF 186/24, Abruf-Nr. 246421). |

     

    Die verheirateten Eltern dreier Kinder (12, 10 und 7 Jahre) stritten seit ihrer Trennung 2022 um das Sorgerecht. Die Kinder lebten bei der Mutter M. Es kam zu kindschaftsrechtlichen Verfahren und zu massiv eskalierten Konflikten. Ein dauerhaft regelmäßiger und stabiler Umgang mit dem V ließ sich nicht etablieren, wofür der V die M verantwortlich machte. Sie hätte die Kinder entsprechend manipuliert. Der V beantragte das alleinige Sorgerecht. Aufgrund eines Sachverständigengutachtens wurde eine temporäre Fremdunterbringung der Kinder erwogen, die die M ablehnte. Der V beantragte daraufhin, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Das AG entzog beiden Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es dem Jugendamt (JA), woraufhin die Kinder in einer Wochengruppe untergebracht wurden. Die Kinder verbrachten die Wochenenden im Wechsel bei ihren Eltern. Gegen diese Entscheidung haben beide Eltern Beschwerde eingelegt:

     

    Nach erneuter Anhörung und auf Hinweis des Senats kehrten die Kinder in den Haushalt der M zurück. Das OLG hat das Sorgerecht wieder den Eltern zur gemeinsamen Ausübung zugewiesen.