Die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen. Sie ist aber auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen. Das hat der BGH entschieden.
Das VG Weimar hat eine Zweitwohnungssteuersatzung betreffend getrennt lebende Ehepaare für nichtig gehalten. Diese Ehepaare leben mit ihren Kindern im familien- bzw. sorgerechtlichen Nestmodell. Das bedeutet, die ...
Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob ...
Der BGH hat für das alte Recht entschieden, dass Streitigkeiten nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) sonstige Familiensachen i. S. v. § 266 FamFG sein können. Es können sich Angehörige i. S. v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG gegenüberstehen – hier die geschiedene Frau die Vermögen u. a. auf ihren Vater übertragen haben soll, um die Zwangsvollstreckung titulierter Unterhaltsansprüche und durch KFB titulierter Ansprüche ihres Ex-Mannes zu vermeiden (BGH 18.9.24, XII ZB 25/24, Abruf-Nr. 244672).
Das OLG Hamm hat sich zu der Frage geäußert, ob bei dem Anpassungsverfahren nach § 33 VersAusglG für die Ermittlung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs auf die Netto- oder die Brutto-Rente des ...
Zum 1.5.25 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten (BGBl I 24, Nr. 185). Es gibt Ehegatten und Eltern mehr Freiheiten bei der Namenswahl, insbesondere ermöglicht es, echte Doppelnamen zu bilden, auch für Kinder.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Eltern, die sich auf den subjektiven Sorgfaltsmaßstab des § 1664 Abs. 1, § 277 BGB berufen, müssen darlegen und beweisen, dass sie in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die verkehrsübliche Sorgfalt walten lassen. Maßgeblich ist ihr generelles Verhalten innerhalb des relevanten Pflichtenkreises (OLG Hamm 27.12.24, 7 U 132/23, Hinweisbeschluss Abruf-Nr. 246424 ).