Das OLG Hamm hat sich zu der Frage geäußert, ob bei dem Anpassungsverfahren nach § 33 VersAusglG für die Ermittlung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs auf die Netto- oder die Brutto-Rente des unterhaltspflichtigen früheren Ehegatten abzustellen ist.
Zum 1.5.25 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten (BGBl I 24, Nr. 185). Es gibt Ehegatten und Eltern mehr Freiheiten bei der Namenswahl, insbesondere ermöglicht es, echte Doppelnamen zu bilden, auch für Kinder.
Eltern, die sich auf den subjektiven Sorgfaltsmaßstab des § 1664 Abs. 1, § 277 BGB berufen, müssen darlegen und beweisen, dass sie in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die verkehrsübliche Sorgfalt ...
An den Haushaltsgegenständen steht jedem Ehegatten aus § 1353 BGB das Recht auf Mitbesitz und Mitbenutzung zu. Unerheblich ist, wie sich die Eigentumsverhältnisse gestalten. Erst durch die Zuweisung der ...
Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, Ihnen am 28. Oktober auf der RA Expo in München einen Überblick über das Namens-Potpourri aufgrund der Änderungen im Ehenamensrecht zu geben.
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Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist i. d. R. erforderlich, wenn über die Aufhebung einer gegen den Willen des Betroffenen bestehenden Betreuung entschieden werden soll. Davon kann nur abgesehen werden, wenn das Gericht nicht in wesentliche neue Tatsachenermittlungen einsteigt. In solchen Fällen muss das Gericht seine Entscheidung, keinen Verfahrenspfleger zu bestellen, begründen.