30.06.2025 · Nachricht · Sozialrecht
Hilfe zur Pflege: Pflegedienst ist nach Tod des Pflegebedürftigen kein Sonderrechtsnachfolger
| Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften erbringt, hat keinen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn der Pflegebedürftige stirbt (LSG NRW 28.10.24, L 20 SO 362/22 [Revision: B 8 SO 1/25 R], Abruf-Nr. 246917 ). |
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