Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zur Arbeitsunfähigkeit und zum Beschäftigungsanspruch.
Nach dem einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.6.25 soll der Mindestlohn ab 1.1.26 auf 13,90 EUR/Std. und ab 1.1.27 auf 14,60 EUR/Std. brutto steigen. Die entsprechende 5. Mindestlohn-AnpassungsVO ...
Zielvereinbarungen mit ArbN können in Unternehmen ein effektives Führungsinstrument sein – vorausgesetzt, sie werden inhaltlich richtig ausgestaltet. Andernfalls können sie schnell zu rechtlichen Problemen führen.
Art. 18 Abs. 1 lit. d, Art. 21 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DSGVO begründen kein Widerspruchsrecht des ArbN gegen die mit der Einsichtnahme des Betriebsrats in Listen über die Bruttolöhne und -gehälter verbundene Datenverarbeitung.
Die Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten kann eine außerordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht mit erheblicher Gewaltanwendung erfolgt. Reagiert ein ArbN auf die Ansprache eines ...
Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Im August und September starteten traditionell viele jüngere Menschen in eine Ausbildung. Nicht selten kommt nach einigen Monaten bei den Azubis die Ernüchterung: Die Ausbildung passt nicht zu den eigenen Vorstellungen. Ein Ausbildungsverhältnis unterscheidet sich in vieler Hinsicht vom klassischen Arbeitsverhältnis. Nachfolgend werden die wichtigsten Rechte und Pflichten beleuchtet – insbesondere im Zusammenhang mit Kündigung, Aufhebungsvertrag und Betriebswechsel.