07.01.2026 · Nachricht · AGG
Kein Vorstellungsgespräch wegen fehlender MS-Office-Kenntnisse?
| Der ArbG darf einen schwerbehinderten Bewerber nicht als „offensichtlich ungeeignet“ von einem Vorstellungsgespräch ausschließen, weil seiner Bewerbung keine Nachweise über „sehr gute MS-Office-Kenntnisse“ beigefügt sind. Selbst sehr gute MS-Office-Kenntnisse können heute in der Praxis ohne längere Schulungen erworben werden. |
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